Dekret Nr. 297 / 2025 Coll.

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung Nr. 272 / 2024 Coll., zur Festlegung eines Verfahrens für die Berechnung der Kostenmiete für erschwingliche Mietwohnungen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2026
Inhalt
297
ERKLÄRUNG
vom 11. August 2025
zur Aufhebung des Erlasses Nr. 272 / 2024 Coll., Festlegung eines Verfahrens für die Berechnung der Kostenmiete für erschwingliche Mietwohnung
Gemäß § 11b Absatz 4 des Gesetzes Nr. 211/2000 Slg. über den Staatlichen Fonds für Investitionsförderung, geändert durch Gesetz Nr. 126 / 2024 Slg.:
§ 1
Aufhebung
Erlass Nr. 272 / 2024 Coll., zur Festlegung des Verfahrens für die Berechnung der Kostenmiete für verfügbare Mietwohnungen, wird hiermit aufgehoben.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Minister für lokale Entwicklung:
Ing. Kuhlánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 297 / 2025 Coll., zur Aufhebung der Verordnung Nr. 272 / 2024 Coll., Festlegung eines Verfahrens für die Berechnung der Kostenmiete für erschwingliche Mietwohnung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.08.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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