Dekret Nr. 295 / 2022 Coll.

Ordonnance über die Einrichtung von Schutzzonen von natürlichen Heilquellen von Mineralwasser am Kurort Janské Lazne und die Definition von spezifischen Schutzmaßnahmen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2023
295
Ordnung
vom 22. September 2022
zur Festlegung von Schutzzonen für natürliche Heilquellen von Mineralwasser am Kurort Janské Lazne und zur Festlegung spezifischer Schutzmaßnahmen
Gemäß § 46 Absatz 3 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 164 / 2001 Slg., über natürliche medizinische Ressourcen, natürliche Mineralwasserressourcen, natürliche Spa- und Spa-Punkte und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Spa-Gesetz), zur Umsetzung von § 21 Abs. 1 und (3), § 22 Abs. 5 und § 23 Abs. 3 des Gesetzes:
§ 1
Einrichtung von Schutzzonen
(1) Zum Schutz natürlicher Heilquellen von Mineralwasser auf dem Gebiet der Gemeinde Janské Lazne, Bezirk Trutnov, Region Králové Hradec, werden Schutzzonen I und II errichtet. Innerhalb der Schutzzone Level II werden die Teilbereiche II A und II B nach dem Schutzgrad definiert.
(2) Die erste Stufe der Schutzzone ist grafisch in einer Kopie der Katasterkarte im Maßstab 1: 1 000 gekennzeichnet, die in Anhang 1 dieses Dekrets aufgeführt ist, und in den Grundkarten der Tschechischen Republik im Maßstab 1: 10 000 und 1: 50 000, die in den Anhängen 2 und 3 dieses Dekrets aufgeführt sind. Die erste Tierschutzzone befindet sich auf den in Anhang 4 dieses Erlasses aufgeführten Parzellen des Kadastralgebiets von Janské Lázny.
(3) Die Schutzzone Level II und ihre Teilbereiche II A und II B sind zum Schutz des Infiltrationsgebiets eingerichtet. Sie sind in den Grundkarten der Tschechischen Republik im Maßstab 1: 10 000 und 1: 50 000 grafisch gekennzeichnet, die in den Anhängen 2 und 3 dieser Verordnung aufgeführt sind.
(4) Die Subzone II A der Zone Second Grade Protection befindet sich im kadastralen Gebiet von Janské Lazne, Montenegro im Riesengebirge und Marshov I. Die Subzone II B der Schutzzone II befindet sich auf dem kadastralen Gebiet von Janské Lázně, Bolkov, Maršov I, Maršov II, Maršov III, Great Úpa I, Montenegro in Giant Mountains und Montenegro Mine.
§ 2
Festlegung spezifischer Schutzmaßnahmen
(1) Schutzgebiet der Ebene I ist verboten:
a) das Grundwasser mit Ausnahme natürlicher medizinischer Ressourcen zu nehmen;
b) Bergbau-, Bergbau- und Zerkleinerungstätigkeiten, mit Ausnahme derjenigen, die für den Betrieb eines natürlichen Heilbades oder für die Nutzung, Exploration oder Behandlung des Empfanges natürlicher medizinischer Ressourcen erforderlich sind;
c) die Interventionen in einer Gesteinsumgebung, die tiefer als 6 m ist, nicht unter Bergbau- oder Bergbautätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten, die für den Betrieb von natürlichen medizinischen Bädern oder für die Verwendung, Exploration oder Behandlung von natürlichen medizinischen Ressourcen erforderlich sind;
d) die Ableitung von Abwasser oder fehlerhaften Stoffen (1), die die Qualität der Oberfläche oder des Grundwassers, in Oberflächen- oder Grundwasser oder in einen durch das Schutzband strömenden Wasserlauf gefährden;
e) zum Bau oder Betrieb von Gegenständen für die landwirtschaftliche Produktion, industrielle Produktionsobjekte oder andere Gegenstände, bei denen fehlerhafte Stoffe behandelt werden;
f) mit besonders gefährlichen oder defekten Stoffen zu handhaben;
g) die Errichtung oder den Betrieb von Tankstellen oder Ölkesseln;
b) für den Bau oder den Betrieb dauerhafter Lagerflächen für Erdölerzeugnisse, Düngemittel oder chemische Erzeugnisse;
— Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich negativ auf die Qualität des Grundwassers oder der Ressourcen auswirken könnten;
(j) nicht zur Verwendung von nicht inerten Sprinklermaterialien zur Behandlung der Kommunikation;
k) Wärmepumpenbrunnen implementieren;
(l) Park- oder Webflächen ohne undurchlässige Oberflächenbehandlung oder ohne Ableitung von Oberflächenwasser durch Ölabscheider in Kanalisation oder Dauerwasserläufe zu etablieren;
(m) Druckinjektionsverfahren innerhalb von Flächen oder Bauwerken in einem Abstand von weniger als 100 m aus Quellen verwenden; oder
n) Autobahnen, Straßen der ersten Klasse oder Fernleitungen bauen.
(2) In der Subzone II A der Schutzzone II ist verboten.
a) Bergbau-, Bergbau- oder Zerkleinerungstätigkeiten, ausgenommen solche, die für den Betrieb von natürlichen medizinischen Bädern oder für die Verwendung, Exploration oder Behandlung des Empfanges von natürlichen medizinischen Ressourcen und Brunnen von mehr als 30 m erforderlich sind, um eine Quelle von Trinkwasser für individuelle Versorgungen in Gebieten zu erhalten, in denen es nicht möglich ist, andere Arten der Trinkwasserversorgung zu verwenden;
b) die Interventionen in einer Gesteinsumgebung tiefer als 6 m, die nicht unter Bergbau- oder Bergbautätigkeit fallen, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die für den Betrieb von natürlichen medizinischen Bädern oder für die Verwendung, Exploration oder Behandlung des Empfanges von natürlichen medizinischen Ressourcen und Brunnen bis zu 30 m in der Tiefe erforderlich sind, um eine Trinkwasserquelle für individuelle Versorgung zu erhalten;
c) das Grundwasser bei Temperaturen über 15 °C, ausgenommen die Verwendung natürlicher medizinischer Ressourcen;
d) den Bau oder den Betrieb von Gegenständen für die landwirtschaftliche Produktion, die industrielle Produktion oder andere Gegenstände, bei denen es mit fehlerhaften Stoffen umgeht, die die Qualität der Oberfläche oder des Grundwassers gefährden könnten;
e) zur Ausfuhr oder gegebenenfalls zur Lagerung des Inhalts von unmittelbaren Gruben, Uringruben oder Viehhaltung in das in diesem Gebiet gelegene Land;
f) mit besonders gefährlichen oder defekten Stoffen zu handhaben;
g) Abwasser oder defekte Stoffe in Grundwasser entladen;
(h) zur Festlegung von Parkflächen oder Feuchtgebieten ohne undurchlässige Behandlung oder Entwässerung von Oberflächenwasser durch Ölabscheider in Kanalisation oder Dauerwasserläufe;
i) Düngemittel mit einer raschen Freisetzung von Stickstoff oder Phosphor oder Pestiziden zur Bekämpfung von Pflanzen oder tierischen Schädlingen oder zum Schutz von Pflanzen;
(j) nicht zur Verwendung von nicht inerten Sprinklermaterialien zur Behandlung der Kommunikation;
(k) zum Bau oder Betrieb von Mülldeponien oder zur Lagerung von Abfällen;
l) Brunnen für Wärmepumpen implementieren,
(m) die Größe der dauerhaft bewaldeten Flächen verringern oder
n) Autobahnen, Straßen der ersten Klasse und Fernleitungen bauen.
(3) Es ist verboten:
a) Arbeiten zur Entwässerung oder Behandlung von Wasserläufen, die das natürliche Grundwasserregime gefährden könnten, mit Ausnahme des routinemäßigen Wasserflussmanagements oder des Bodens im Wasserflussmanagement;
b) Durchführung von Meliorationsarbeiten;
c) die Einrichtung von Lagern, Campingplätzen oder sonstigen Beherbergungseinrichtungen, ohne die Entsorgung von Abwasser in eine unmittelbare Grube oder öffentliche Kanalisation zu gewährleisten;
d) die Holzgewinnung auf anderen Forstflächen als durch individuelle oder Gruppenauswahl von Bäumen, unterwachsenen oder gegebenenfalls in Schüttung in einer Weise durchzuführen, in der die Breite des bloßen Mähers die durchschnittliche Höhe des Ernteguts nicht überschreitet;
e) in den Wäldern eines besonderen Reiseziels so zu betreiben, dass die natürliche Grundwasserregelung beeinträchtigt werden könnte;
f) die Größe der dauerhaft bewaldeten Flächen zu verringern oder
g) die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich negativ auf die Qualität der Grundwasser- oder natürlichen medizinischen Ressourcen auswirken könnten, mit Ausnahme der örtlichen Anwendung, um die geschützten Themen des Nationalparks Giant zu erhalten.
§ 3
Aufhebung
Das Dekret des östlichen tschechischen Regionalkomitees zum Schutz der natürlichen medizinischen Ressourcen des Kurorts von nationaler und internationaler Bedeutung von Janská Lazne vom 2. Mai 1988 wird aufgehoben.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 295 / 2022 Coll.
Schutzzone I. Grad der natürlichen medizinischen Ressourcen Mineralwasser Kurort Janské Spa

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 295 / 2022 Coll.
Schutzzonen der natürlichen Heilquellen des Mineralwassers Kurort Janské Spa
(in Grad II A Bereich)

Příloha č. 3

Anhang 3 des Erlasses Nr. 295 / 2022 Coll.
Schutzzonen der natürlichen Heilquellen des Mineralwassers Kurort Janské Spa

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 295 / 2022 Coll.
Liste der Pakete, die ganz oder teilweise in der Schutzzone Level I liegen
číslo parcelyčíslo katastrálního území - číslo parcelypoznámka
207/9657239-207/9celá parcela
16/4657239-16/4celá parcela
st. 376657239-st. 376celá parcela
st. 361657239-st. 361celá parcela
st. 96657239-st. 96celá parcela
st. 151657239-st. 151celá parcela
st. 79/1657239-st. 79/1celá parcela
st. 79/2657239-st. 79/2celá parcela
st. 81657239-st. 81celá parcela
st. 42657239-st. 42celá parcela
st. 50/1657239-st. 50/1celá parcela
60/3657239-60/3celá parcela
79/5657239-79/5celá parcela
st. 8657239-st. 8celá parcela
st. 29657239-st. 29celá parcela
st. 271657239-st. 271celá parcela
st. 12/1657239-st. 12/1celá parcela
st. 13657239-st. 13celá parcela
22/4657239-22/4celá parcela
241/1657239-241/1část parcely
241/2657239-241/2část parcely
245657239-245celá parcela
st. 333657239-st. 333celá parcela
229/1657239-229/1část parcely
229/2657239-229/2celá parcela
54/3657239-54/3celá parcela
54/7657239-54/7celá parcela
55657239-55celá parcela
56/1657239-56/1celá parcela
207/7657239-207/7celá parcela
st. 108657239-st. 108celá parcela
210/1657239-210/1část parcely
210/2657239-210/2celá parcela
53/2657239-53/2celá parcela
53/4657239-53/4celá parcela
295/3657239-295/3celá parcela
214/4657239-214/4celá parcela
214/6657239-214/6celá parcela
st. 269/1657239-st. 269/1celá parcela
st. 269/2657239-st. 269/2celá parcela
st. 269/3657239-st. 269/3celá parcela
st. 270/1657239-st. 270/1celá parcela
st. 270/2657239-st. 270/2celá parcela
st. 270/3657239-st. 270/3celá parcela
st. 270/4657239-st. 270/4celá parcela
st. 270/5657239-st. 270/5celá parcela
18/5657239-18/5celá parcela
18/6657239-18/6celá parcela
18/9657239-18/9celá parcela
18/10657239-18/10celá parcela
296/2657239-296/2celá parcela
214/1657239-214/1část parcely
229/5657239-229/5celá parcela
296/1657239-296/1celá parcela
18/12657239-18/12celá parcela
356657239-356celá parcela
323657239-323část parcely
325657239-325celá parcela
337657239-337celá parcela
338657239-338celá parcela
1) § 39 des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz), geändert.

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ZitierungVerordnung Nr. 295 / 2022 Coll., über die Einrichtung von Schutzzonen von natürlichen medizinischen Ressourcen für Mineralwasser des Kurorts Janské Lazne und die Definition von spezifischen Schutzmaßnahmen
Art der VorschriftOrdnung
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Verkündungsdatum07.10.2022
In Kraft seit01.01.2023
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