Verfassungsgesetz Nr. 295 / 2021 Coll.

Verfassungsrecht zur Änderung der Charta der Grundrechte und Freiheiten, geändert durch das Verfassungsgesetz Nr. 162 / 1998 Coll.

Gültig In Kraft seit 01.10.2021
Inhalt
295
Verfassungsrecht
vom 21. Juli 2021
zur Änderung der Charta der Grundrechte und Freiheiten in der Fassung des Verfassungsgesetzes Nr. 162 / 1998 Coll.
Das Parlament hat über das folgende Verfassungsrecht der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
In Artikel 6 der Charta der Grundrechte und Freiheiten, die vom Präsidium des tschechischen Nationalrats Nr. 2 / 1993 Coll. im Rahmen der Verfassungsordnung der Tschechischen Republik veröffentlicht wurde, wird der Satz "Das Recht auf das Leben einer anderen Person und mit einer Waffe wird unter den durch das Gesetz festgelegten Bedingungen garantiert."
Čl. II
Effizienz
Dieses Verfassungsrecht wird am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerfassungsrecht Nr. 295 / 2021 Coll., zur Änderung der Charta der Grundrechte und Freiheiten, geändert durch das Verfassungsrecht Nr. 162 / 1998 Coll.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.08.2021
In Kraft seit01.10.2021
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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