Act Nr. 292 / 2025 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 320/2015 Slg., über die Feuerwehr der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze (Fire Department Act), geändert, und Gesetz Nr. 133 / 1985 Slg., über den Brandschutz, geändert

Gültig Recht In Kraft seit 30.08.2025
ANHANG
DIE RECHT
vom 3. Juli 2025
zur Änderung des Gesetzes Nr. 320/2015 Slg., über die Feuerwehr der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze (Fire Department Act), geändert, und Gesetz Nr. 133/1985 Slg., zum Brandschutz, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Fire Rescue Corps Act
Čl. I
Gesetz Nr. 320 / 2015 Coll., über die Feuerwehr der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze (Fire Department Act), geändert durch Gesetz Nr. 183 / 2017 Coll., Gesetz Nr. 51 / 2021 Coll., Gesetz Nr. 374 / 2021 Coll. und Gesetz Nr. 31 / 2024 Coll., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 wird am Ende von Absatz 3 der Satz "Die Generaldirektion übernimmt auch die Aufgaben des Generaldirektors der öffentlichen Forschungseinrichtung gemäß Absatz 9."
2. In Artikel 6 wird folgender Absatz 9 angefügt:
"(9) Das Ministerium kann ein öffentliches Forschungsinstitut für die Sicherheit der Interessen der Tschechischen Republik (6) einrichten, um die Aufgaben des Brandschutzes, des Bevölkerungsschutzes, des integrierten Rettungssystems und der zivilen Notfallplanung zu erfüllen.
6) Gesetz Nr. 341 / 2005 Slg., über öffentliche Forschungseinrichtungen, geändert.
3. Absatz 43 (1) lautet wie folgt:
"(1) Der organisatorische Teil der Feuerwehr, der ein organisatorischer Teil des Staates ist, und das Ministerium durch die Generaldirektion kann:
a) eine freie Übertragung des beweglichen Vermögens vom Eigentum der Tschechischen Republik auf das Eigentum einer lokalen Selbstverwaltungseinheit oder einer anderen Person im Zusammenhang mit der Lösung einer Not- oder Krisensituation auszuhandeln;
b) die freie Nutzung des beweglichen Eigentums der Tschechischen Republik insgesamt oder einer anderen Person im Zusammenhang mit der Lösung einer Not- oder Krisensituation oder deren Beseitigung zu verhandeln;
c) für die im Rahmen der Notverwaltung im Ausland gewährten humanitären Hilfen und deren Folgen, soweit erforderlich, eine freie Übertragung des beweglichen Vermögens vom Eigentum der Tschechischen Republik an eine andere Person;
d) die Übertragung von Vermögenswerten einer anderen Person auf das Eigentum der Tschechischen Republik zwecks ihrer Verwendung unter den Buchstaben a bis c verhandeln.
4. Absatz 43 (2) wird gestrichen.
Absatz 3 wird Absatz 2.
5. In Artikel 43 Absatz 2 werden die Worte "oder 2" und die Worte" Eigentumserwerb" nach den Worten "Einstellung" eingefügt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes handelt das Innenministerium als Institution für das Staatliche Institut für Kern-, Chemie- und Biologische Schutz.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Brandschutzgesetzes
Čl. III
In Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 133 / 1985 Slg., über den Brandschutz, geändert durch Gesetz Nr. 203 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 237 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 320 / 2015 Slg., werden die Worte ", Schuleinheit nach § 9 des Brandschutzgesetzes " nach dem Wort" Generaldirektion " eingefügt.

ČÁST TŘETÍ

FINANZIERUNG
Čl. IV
Dieses Gesetz wird am 15. Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Pavel v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 292 / 2025 Coll., zur Änderung von Gesetz Nr. 320 / 2015 Coll., über das Feuerwehramt der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze (Fire Department Act), geändert, und Gesetz Nr. 133 / 1985 Coll., zum Brandschutz, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.08.2025
In Kraft seit30.08.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 795

Öffentliche Verträge 1

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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