Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 291 / 2020 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 24.06.2020
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 15. Juni 2020
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der tschechischen Behörden im Bereich der Preise, geändert gemäß § 17 Abs. 6 d) und § 17 Abs. 11 und Artikel 12 des Gesetzes Nr. 458/2000 Sl., über die Bedingungen der Geschäftstätigkeit.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 4 / 2020 im Energy Regulatory Journal vom 5. Juni 2020 in Höhe von 4. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Sie wird am 1. Januar 2021 wirksam.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 291 / 2020 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
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Verkündungsdatum24.06.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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