Regierungsverordnung Nr. 290 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2021, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2021, die Kürzungsgrenzen für die Festsetzung der Berechnungsgrundlage für 2023 und die Grundrentensätze für 2023 und die Erhöhung der Renten für 2023

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 155/1995
Rentenversicherung
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

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