Dekret Nr. 29 / 2012 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 364/2005 Slg., über die Aufbewahrung der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen und Schulmatrizen sowie über die Übermittlung von Daten aus Schuldokumentation und Schulmatrizen (Dekret über die Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen), geändert
Gültig
In Kraft seit 31.01.2012
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 17. Januar 2012
zur Änderung des Erlasses Nr. 364 / 2005 Slg., zur Verwaltung von Schul- und Schuldokumentationen und Schulmatrizen sowie zur Übermittlung von Daten aus Schul- und Schuldokumentation und Schulmatrizen (Behörde zur Schul- und Schuldokumentation), geändert
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 28 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., auf Pre-School, Basic, Medium, Höhere Berufsausbildung und andere Bildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 383 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 49 / 2009 Slg. und Gesetz Nr. 472 / 2011 Slg.:
Verordnung Nr. 364 / 2005 Slg., über die Aufbewahrung der Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen und Schulmatrizen sowie über die Übermittlung von Daten von Schuldokumenten und Schuleinrichtungen und von Schulmatrizen (Dekret über die Dokumentation von Schulen und Schuleinrichtungen), geändert durch Dekret Nr. 389 / 2006 Slg., Dekret Nr. 226 / 2007 Slg. und Dekret Nr. 208 / 2009 Slg., werden wie folgt geändert:
1. Absatz 3 (5) lautet wie folgt:
"(5) Die in Absatz 1 genannten Daten werden an eine Datenbank übermittelt, die vom Ministerium verwaltet oder eingerichtet wurde und von der juristischen Person genehmigt wurde. Soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, haben Regionalbehörden und Gemeindebehörden mit erweitertem Umfang auch Zugang zu dieser Datenbank, die in den in diesem Dekret vorgesehenen Fällen den Eingang der an die Datenbank übermittelten Daten gewährleistet. Nur Bevollmächtigte des Ministeriums oder Bevollmächtigte der im ersten Satz genannten juristischen Person haben Zugang zu den einzelnen Daten in der Datenbank.
2. In Artikel 3a werden die Worte "Organisation durch das Ministerium " durch die Worte ersetzt" Das von ihm gegründete Ministerium oder juristische Unternehmen.
3. In Anhang 2 werden in Artikel 1 Absatz 7 die Worte "die Organisation, die durch das Ministerium geschaffen wurde, durch die Worte" des Ministeriums oder der durch sie geschaffenen juristischen Person ersetzt", die Worte "die Einladung wird durch die Worte ersetzt" und die Worte "die Bestimmung wird durch die Worte ersetzt".
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 31. Januar 2012 in Kraft.
Minister:
Mgr.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 29 / 2012 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 364 / 2005 Slg., zur Verwaltung der Schuldokumentation und Schulmatrizen sowie zur Übermittlung von Daten aus Schuldokumentation und Schulmatrizen und aus Schulmatrizen (Decree on schoolDokumentation and school Establishments), geändert |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.01.2012 |
|---|---|
| In Kraft seit | 31.01.2012 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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