Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 29 / 1996 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 13. Dezember 1995 über die Nichtigerklärung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 229/1991 Slg. über die Änderung der Eigentumsverhältnisse mit Land und sonstigem landwirtschaftlichem Eigentum in der geänderten Fassung des Gesetzes Nr. 183/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 229/1991 Slg., zur Änderung der Eigentumsverhältnisse mit Grundstück und sonstigem landwirtschaftlichem Eigentum, geändert durch Gesetz Nr.

Zeitliche Textfassungen

09.02.1996 Verkündet
In Kraft seit 09.02.1996

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