Dekret Nr. 29 / 1971 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.