Dekret Nr. 289 / 2023 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 328 / 2015 Coll., zur Umsetzung des Gesetzes über Asyl und des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, geändert durch Dekret Nr. 68 / 2019 Coll.

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.10.2023
289
Ordnung
vom 14. September 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 328 / 2015 Coll., zur Umsetzung des Gesetzes über Asyl und des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Aliens, geändert durch das Erlass Nr. 68 / 2019 Coll.
Gemäß § 86 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 325 / 1999 Slg. über Asyl, geändert durch Gesetz Nr. 314 / 2015 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 328/2015 Slg., zur Umsetzung des Asylgesetzes und des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, geändert durch Dekret Nr. 68/2019 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 2 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 3 eingefügt:
"3. Armenien"
Die Punkte 3 bis 24 werden zu den Punkten 4 bis 25.
2. In Artikel 2 (8) werden die Worte "außer Abchasien und Südossetien " gestrichen.
3. Absatz 2 (14) lautet wie folgt:
"14 Nordmakedonien"
4. In Artikel 2 (16) werden die Worte "mit Ausnahme der Transnistrien " gestrichen.
5. In Artikel 2 wird nach Nummer 20 folgende Nummer 21 eingefügt:
"21. Großbritannien und Nordirland",
Die Punkte 21 bis 25 werden zu den Punkten 22 bis 26.
6. In Absatz 2 wird am Ende von Punkt 25 Komma durch einen Punkt ersetzt und Nummer 26 gelöscht.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Anträge auf internationalen Schutz vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses werden nach dem Erlass Nr. 328/2015 Slg. ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses bewertet. Das Innenministerium unterrichtet die Antragsteller vor einer Entscheidung gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 325/1999 Slg. über Asyl in der geänderten Fassung über die im ersten Satz genannten Tatsachen, den internationalen Schutz aus Armenien, Georgien, Moldawien oder Großbritannien und Nordirland zu gewähren und zu demonstrieren, dass der Staat, aus dem sie kommen, in seinem Fall nicht als ein sicheres Ursprungsland betrachtet werden kann.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Minister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 289 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 328 / 2015 Coll., zur Umsetzung des Asylgesetzes und des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, geändert durch Dekret Nr. 68 / 2019 Coll.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.09.2023
In Kraft seit01.10.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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