Dekret Nr. 288 / 2017 Coll.
Dekret über die Ausgabe von Gedenksilber zweihundert Kronen zum 100. Jahrestag der Gründung des Verbandes der tschechischen Künstler Hollar
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.