Regierungsverordnung Nr. 28 / 2005 Coll.
Regierungsverordnung zur Festlegung der östlichen Krusty Mountain Bird Region
Gültig
In Kraft seit 13.01.2005
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Dezember 2004
die östliche Krusty Mountain Bird Region definieren
Die Regierung bestellt gemäß § 45e Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 S., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.:
Gegenstand
(1) Die östliche Krusty Mountain Bird Region ("der Vogelbereich") ist definiert.
(2) Das Ziel des Schutzes der Vogelfläche ist der Bestand an Tetra (Tetrao tetrix) und dessen Biotop.
(3) Ziel des Schutzes der Vogelregion ist es, die für die in Absatz 2 genannten Vogelarten relevanten Ökosysteme in ihrem natürlichen Ausdehnungsbereich zu bewahren und wiederherzustellen und Bedingungen für die Erhaltung des Bestands dieser Art in einer günstigen Erhaltungssituation zu gewährleisten.
Definition der Vogelfläche
(1) Das Gebiet der Vögel befindet sich im Gebiet der Region Ústí, in den kadastralen Gebieten von Cínovec, Czech Jiřetín, Long Louka, Dubí u Teplice, Fláje, Fojtovice u Krupka, Habartice u Krupka, Horní Krupka, Klíny I, Kliny II, Moušnice u Liboubová, Košany
(2) Die territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der Vogelfläche ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt, die indikative grafische Darstellung der Vogelfläche ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Die 1: 50 000 Kartendokumente, in denen das Gebiet der Vogelregion gezogen wird, werden in der zentralen Liste des Naturschutzes gespeichert1) und in elektronischer Form beim Ministerium für Umwelt, dem Regionalbüro der Region Ústí und den Gemeinden der erweiterten Gemeinden, deren Verwaltungsgebiet liegt.
Tätigkeiten, denen die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich ist
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde des Naturschutzes (2) kann sich das Gebiet der Kommunen außerhalb des gleichzeitig gebauten und absetzbaren Vogelgebiets befinden (3)
a) die Art des Grundstücks und die Mittel der Nutzung ändern (4);
b) Tätigkeiten ausführen, die eine Veränderung des Niveaus der festgestellten Oberflächen- und Grundwasserspiegel bewirken, die eine Veränderung des Biotops der Art, für die die Vogelfläche bestimmt ist, bewirken könnten;
c) Drainagesysteme aufrechtzuerhalten;
d) Sportwettkämpfe und andere Veranstaltungen mit öffentlicher Beteiligung, die außerhalb von Dauersportgebieten und markierten touristischen Strecken durchgeführt werden;
e) Neue Touristen-, Rad-, Reit- und Skipisten markieren5)
f) eine Luftanwendung von Bioziden und Stoffen, die die chemischen Eigenschaften der Bodenumgebung verändern können;
(g) chemische Mittel zur Nagetierbekämpfung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich verwenden.
(2) Eine vorherige Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich
a) die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Tätigkeiten, wenn sie gemäß den Wasserwerkskontrollregeln durchgeführt werden (6);
b) für die in Absatz 1 Buchstabe c genannten Tätigkeiten, bei der Aufrechterhaltung einer verstärkten Waldabwärtsstraße, die einen ganzjährigen Betrieb ermöglicht, oder einer verstärkten und unbebauten Abwärtsstraße, die einen saisonalen Betrieb ermöglicht;
c) bei der Durchführung des Straßenbetriebs (7);
d) die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten, wenn diese Tätigkeiten einer Entscheidung nach einem bestimmten Recht (8) unterliegen und von der zuständigen Naturschutzbehörde Stellung genommen wurden.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
v. Ing. Jahn v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident
Umweltminister:
RNDr. Ambrozek v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Regierungsdekrets Nr. 28 / 2005 Coll.
Territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der östlichen Krusty Mountains Bird Region
Seit der Grenzüberquerung, die Grenze des Vogelgebiets südlich auf der Westseite der Straße *) Nr. II / 248 der Gemeinden Petrovice wurde in Petrovice gegründet. Es überquert dann die Straße Nr. II / 528 und folgt ihr in Südostrichtung nach Libouchec. Es geht durch das Dorf Tisá und etwa 75m hinter der Brücke durch den Fluss Tisá führt auf der unbefleckten Straße *) entlang des Waldrandes nach Südwesten. An der Stelle, wo die Straße in den Wald geht, geht die Grenze zum Waldrand und führt entlang dieser Kante westlich zum Staudamm des Zizlar-Teichs. Von dort fährt der Teich entlang des Südufers bis zum Wasserweg, der den Teich bewässert. Es geht zu diesem Wasserturm und führt vor ihm ca. 700m zu dem Punkt, wo der Wasserturm den Waldweg überquert, zu dem er überquert und weiter an ihm ca. 650m südwestlich der Straße bis zur Kreuzung der Waldwege. Es geht auf eine Waldstraße direkt südlich und führt entlang durch Kubik 822 zu ehemaligen militärischen Objekten auf der Aussicht. Hier geht es zum unbefleckten Weg, der direkt nach Westen führt. Auf dieser Straße führt der Fox Stone durch 628. An der Kreuzung der Straßen ca. 100m südöstlich der Kubik 632, geht es zur Straße aus dem Südwesten und führt zum Fluss Jílovský. Entlang des Flusses Jílovský führt westlich zur Straße Nr. II / 248, dann südlich und südwestlich nach Telnice. Hier geht es auf einer Straße, die Nordwesten zum Skigebiet in Zadní Telnica führt. Sie führt durch die hintere Telnice und führt immer noch entlang der Straße nach Adolfov. Etwa 100m vor dem Überqueren dieser Straße mit dem Telnik-Kreuz, dodiert sie die Grenze westlich auf der Waldstraße, die zur Piste führt. Von wo die Waldstraße den Wald verlässt und weiter nach Westen fährt, führt sie die Grenze des Vogelgebiets südlich und kopiert die Region des Waldes. Noch am Rande des Waldes verläuft südlich der PR Black Wiese, überquert den Habartic-Fluss und setzt sich fort bis an den Ort, wo die Waldregion den Marshov-Kreuz berührt. Sie geht zum Marshov-Fluss und führt zu seinem Strom, nach ca. 80 m geht es zu seinem rechten Nebenfluss, auf dem es zum Rand des Waldes nördlich des Cube des Suzi-Gebirges führt (cubit 694). Von dort aus kopiert es den Waldrand westlich zum Stand 732 südlich von Fojtovice Plain. Von dort führt sie nach Westen auf einer unbeschnittenen Straße in Richtung Komáří horka's Kubik. Vor dem Erreichen der Kubik geht es an den Waldrand und führt nach Norden, über die Straße Ober Krupka - Fojtovice und immer noch am Waldrand führt es nach Norden und später nach Westen zum Wasserlauf, fließt gerade östlich nach Fojtovic. Es geht zu diesem Wasserturm und führt nach Westen, vor der Kreuzung des Wasserstroms mit zwei Waldstraßen. Von der Kreuzung führt sie entlang der Waldstraße südwestlich und später westwärts durch die Ellen 791, 776 und 732 (nördlich Títkovsky Bach). Von der Kubik 732 führt entlang des Waldpfades, der gleichzeitig die Grenze der Kadastres der Gemeinden k. Ú. Cínovec und k. Krupka südwestlich bildet, unter Umgehung der Kutsche des Robbers (757). Südwesten der Kubik überquert der Robbery Man die Grenze der Stadt cadastres k. Ú. Cínovec und k. Dubí bei Teplice, die westlich zur internationalen Straße E55 führt. Auf dieser Straße führt die Grenze nach Südwesten Richtung Dubi bis zum Punkt, wo Bystřice aus dem West-Rock-Fluss fließt. Die Grenze geht zum Felsenstrom und führt stromaufwärts durch die 731 Kubik auf einer Waldstraße ca. 120 m westlich dieser Kubik. Hier überquert er die Waldstraße und führt entlang in der südlichen und westlichen Richtung, von Süden um die Eule Jedlovák, über den Waldkreek und von der südwestlichen Zirkulation der Kubik Pramenáč bis zur Berghütte Vitiška. Hier geht es auf der Bergstraße Mikulov - Moldawien und führt entlang zu Moldawien. In der Neustadt im Erzgebirge trifft es auf der Brücke durch die Wild Bystřice von der Straße und entlang der Waldstraße entlang der Chatrooms führt südwestlich und dann südlich zum Ostrand der Huttung Wiese Enklave. Von dort geht es entlang der Waldstraße südwestlich durch Kubik 806 an der Kreuzung der Waldstraßen nordöstlich der Spitze der drei Meister am Stand 856. Von dort dodiert er die Grenze rechtwinklig und folgt der Waldstraße südwestlich, während er von Süden über die Spitze der drei Meister geht und weiter westlich durch die Kubik 864 bis zur Kubik 837 fährt. Hier an der Kreuzung der Waldstraßen verläuft sie rechtwinklig zu einer nach Süden führenden Straße und führt entlang davon ca. 1200 m zur nächsten Kreuzung der Waldwege. Hier dreht es sich in einem scharfen Winkel und entlang der Waldstraße führt direkt südwestlich zum Rand des Dorfes Long Louka. Hier kommt es zum Waldrand, entlang dem es nordwestlich zur Straße aus dem Wald führt, auf der es südwestlich bis zum Stand 872 auf der Straße Loučná - Fláje fährt. Sie überquert die Straße und fährt entlang der sogenannten Mlýn-Straße westlich zur Fláska-Niederlassung. Am Zaun führt das Feld entlang der Waldstraße südlich des Loučná Ellenbogens nach Westen parallel zum Zaun bis zur Kreuzung mit der Waldstraße aus dem Südosten, die auch die Grenze der Kadastres der Gemeinden k. Ú. Loučná in der Nähe des Loma und K. Zwischenabschnitt bei Litvinov. Nach dieser Grenze führt es nordwestlich, dann überquert es die Grenze der Kadastre der Gemeinden k. Ú. Interborí bei Litvinov und k. Ú. Fláje. Nach dieser Grenze führt die Straße Klíny - Tschechisch Jiřetín. Auf dieser Straße führt die Grenze nach Südwesten zum Black Pond und weiter südöstlich zum Klín. Von dort südwestlich auf der Straße Klíny - Míšek nach Mníšek bis zur gleichnamigen Grenzübergang. Nach der Staatsgrenze führt die Grenze nach Nordosten über Český Jiřetín, Moldawien zum Cínovec. An der Grenze Stein 14 / 9 wird es von der Staatsgrenze abgelenkt und führt südlich zur Straße zum Hotel Border. Sie überquert die internationale Straße E55 und führt entlang der Straße entlang der Waldkante ca. 250 m südöstlich. Hier verlässt er die Straße und fährt entlang des Waldrandes Nordosten. Am nördlichen Rand des Waldes geht es auf einer Straße, die direkt nach Norden und Nordosten führt, über die Straße Cínovec - Fojtovice, und entlang der Straße weiter im Nordosten, Südosten schließlich zur Staatsgrenze, mit einem Teich auf Cínovec von Westen und Norden. Es führt östlich zum Grenzstein Nr. 11 / 35. Hier verlässt er die Staatsgrenze und führt zum Waldrand nach Osten, bis er einen unbefleckten Weg erreicht, der in Richtung Nordost-Südwesten orientiert ist. Rund 520 m führt südwestlich entlang dieser Straße zur Kreuzung der Feldstraßen. Hier geht es zu einer Straße nach Südosten und später nach Osten, überlastet den Fischstrom und erreicht die Straße, die von der Staatsgrenze zum Schönen Wald führt. Auf der Straße geht das Dorf von Beautiful Les. Unmittelbar hinter dem Dorf auf der Straße Králové Les - Petrovice verlässt die Straße und führt durch die unbemalte Straße durch Ellen 644, 688, 699 und 683 bis zur Straße Nr. II / 248. Nach dieser Straße führt nach Petrovice bis zur Wende des schönen Waldes. Nach dieser Straße weiter in Richtung des schönen Waldes bis zur Kreuzung mit dem Slatina Strom. Nach dem Slatina-Strom führt zur Staatsgrenze und zur Staatsgrenze zum Ausgangspunkt.
Erläuterungen:
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird angezeigt, dass sie am Rand des Straßenhilfspakets führt, nämlich der in den Vogelbereich weisende Rand.
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf dem Weg führt, wird ausgedrückt, dass sie entlang des Straßenrandes führt, nämlich die Grenze in den Vogelbereich.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 28/2005 Slg.
Individuelle grafische Darstellung der östlichen Krusty Mountains Bird Region
1) Artikel 42 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.
2) Abschnitte 77a (3) (v) und 78 (2) des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 218/2004 Slg.
3) § 139a des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg., über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert durch Gesetz Nr. 83 / 1998 Slg.
4) § 32 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg. § 2 Abs. 3 und § 6 des Gesetzes Nr. 344 / 1992 Slg., über das kadastrale Eigentum der Tschechischen Republik (Kadastralrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 / 1996 Sl. und Gesetz Nr. 120 / 2000 Slg.
5) Zum Beispiel Artikel 3 Absatz 4 des Erlasses Nr. 104 / 1997 Slg., Durchführung des Straßengesetzes.
6) Absatz 59 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz).
7) Artikel 34 des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg., auf Straße, geändert.
8) § 39 ff. Gesetz Nr. 50 / 1976 Slg.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsdekret Nr. 28 / 2005 Coll., Definition der Östlichen Krusty Mountains Bird Region |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 13.01.2005 |
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| In Kraft seit | 13.01.2005 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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