Erlass des Finanzministers Nr. 28 / 1963 Coll.
Dekret des Finanzministers über die Ausgabe von Münzen nach 50 Pennies
Gültig
In Kraft seit 30.03.1963
ANHANG
Ordnung
Finanzminister
vom 15. März 1963
zur Ausgabe von Münzen nach 50 Pennies
Der Finanzminister erklärt gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 41 / 1953 Slg.:
Am 1. April 1963 werden Münzen von 50 Pennies in Umlauf gebracht.
(1) Münzen von 50 Pennies werden aus einem Tombak aus 90 Teilen Kupfer und 10 Teilen Zink gerollt. Von 1 kg Münzmetall werden 333 Münzen gerollt. Der Durchmesser der Münze beträgt 21,5 mm, deren Rand gepfropft wird.
(2) Die Auf- und Abwärtstoleranz liegt im Bruttogewicht der Münze 20 / 1000 und im Zinkgehalt 1 %.
Angesichts der Münze ist das Staatszeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, um sie in einer Reihe die Inschrift "CZECHOSLOVAK SOZIALISTISCHE REPUBLIK" und das Jahr der Produktion ist im freien Raum unten angegeben. Auf der Rückseite der Münze ist der Wert der Münze mit einer großen Zahl von "50" gekennzeichnet, die zwischen den Lipid-Flips unten in der Mitte des Bandes platziert wird. Es gibt einen Fünf-Punkt-Star am Ende der Lippenperücken in der Mitte der Zahl.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Děuriš v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret des Finanzministers Nr. 28 / 1963 Coll. über die Ausgabe von Münzen nach 50 Pennies |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.03.1963 |
|---|---|
| In Kraft seit | 30.03.1963 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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