Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 279 / 2021 Coll.
Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
23.07.2021
279
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 12. Juli 2021
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik im Preisbereich, in der geänderten Fassung, und gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Bedingungen des Betriebs
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 3 / 2021 im Energy Regulatory Journal vom 28. Mai 2021 in Höhe von 5. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 279 / 2021 Coll. über die Frage der Preisentscheidung |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 23.07.2021 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Zivilrecht
Zivilrecht substantiell
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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