Regierungsverordnung Nr. 276 / 2011 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des Gesetzes über öffentliche Beschaffung, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erworben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 474 / 2009 Slg.
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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