Regierungsverordnung Nr. 276 / 2011 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des Gesetzes über öffentliche Beschaffung, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erworben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in tschechische Währung, geändert durch Regierungsverordnung Nr. 474 / 2009 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf