Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 27 / 2007 Coll.

Mitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 19.02.2007
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Tschechische Telekommunikation
vom 31. Januar 2007
über die Frage der Preisentscheidung
Die tschechische Telekommunikationsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 34a des Gesetzes Nr. 29/2000 Slg., zu Postdienstleistungen und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über Postdienste) in der geänderten Fassung (Vollversion veröffentlicht unter Nr. 141 / 2005 Slg.), Preisentscheidung Nr. CR / 01.2007-1 vom 12.
Die tschechische Telekommunikationsbehörde veröffentlichte eine Preisentscheidung im Postblatt vom 25. Januar 2007 mit einem Betrag von 2. Die Preisentscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gültig. Die Preisentscheidung wurde am 1. Februar 2007 wirksam.
Präsident des Rates:
PhDr. Dvořák, CSc. v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der tschechischen Telekommunikationsbehörde Nr. 27 / 2007 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.02.2007
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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