Verordnung des Ministeriums für Bildung und Kultur Nr. 27 / 1960 Coll.

Verordnung zur Änderung und Ergänzung des Erlasses Nr. 9 / 1959 von Ú. l, die die Grundbedingungen für die Lieferung von nicht-periodischen Veröffentlichungen

Gültig In Kraft seit 01.04.1960
ANHANG
Ordnung
Ministerium für Bildung und Kultur
vom 22. März 1960
zur Änderung und Ergänzung des Erlasses Nr. 9 / 1959 der Ú. l die Grundbedingungen für die Lieferung nicht-periodischer Veröffentlichungen
Das Ministerium für Bildung und Kultur, im Einvernehmen mit anderen Versorgungs- und Kundenministerien (Zentralbüros und Behörden) und nach Zustimmung des Haupt Schiedsrichters der Tschechoslowakischen Republik, sieht gemäß § 192 Gesetz Nr. 69 / 1958 Slg., über Wirtschaftsbeziehungen zwischen Sozialistischen Organisationen:
Čl. I
Die für den Buchgroßhandel gültigen Bestimmungen des Erlasses Nr. 9 / 1959 der Ú. l. gelten für den Tschechoslowakischen Verlag ab dem Zeitpunkt seiner Niederlassung mit folgenden Ausnahmen.
Čl. II
(1) Im Verhältnis zwischen Verlagen und dem Verband der Tschechoslowakischen Verlage werden die Wirtschaftsverträge nach den Bestimmungen des Erlasses Nr. 9 / 1959 der Ú. l. nur für die Nachrichtenlieferung abgeschlossen; jedoch gilt Artikel 3 Absatz 1 des genannten Erlasses nicht.
(2) Andere Lieferungen in der Beziehung zwischen den Verlagsunternehmen und der Vereinigung werden durch einen gesonderten Lager- und Verkaufsvertrag (§ 186 ff. des Gesetzes) auf Einzelfallbasis auf Vorschlag der Verlagsgesellschaft abgeschlossen; die Einzelheiten des Abschlusses dieser Verträge und die Bedingungen für die Lagerung und den Verkauf sind vom Ministerium für Bildung und Kultur festgelegt.
Čl. III
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Kahuda v. r.
*) Der Tschechoslowakische Verlag wurde am 1. Januar 1960 gegründet.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung des Ministeriums für Bildung und Kultur Nr. 27 / 1960 Coll., zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 9 / 1959 Ú. l., die grundlegende Bedingungen für die Lieferung von nicht-periodischen Publikationen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.04.1960
In Kraft seit01.04.1960
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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