Verordnung des Finanzministeriums Nr. 267 / 2001 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums zur Festlegung des Umfangs und der Struktur der Belege für die Erstellung der mittelfristigen Aussichten des Staatshaushalts und der Fristen für die Übermittlung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.