Verordnung des Finanzministeriums Nr. 267 / 2001 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums zur Festlegung des Umfangs und der Struktur der Belege für die Erstellung der mittelfristigen Aussichten des Staatshaushalts und der Fristen für die Übermittlung

Zeitliche Textfassungen

27.07.2001 Verkündet
In Kraft seit 27.07.2001
27.07.2001 Vorherige
In Kraft seit 27.07.2001 bis 31.12.2008

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