Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 261 / 1997

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Festlegung von Arbeitsplätzen, die von allen Frauen, schwangeren Frauen, Müttern bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und Jugendlichen untersagt sind, und Bedingungen, unter denen Jugendliche solche Arbeiten außergewöhnlich durchführen können, um sich auf den Beruf vorzubereiten

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