Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 261 / 1997

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Festlegung von Arbeitsplätzen, die von allen Frauen, schwangeren Frauen, Müttern bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt und Jugendlichen untersagt sind, und Bedingungen, unter denen Jugendliche solche Arbeiten außergewöhnlich durchführen können, um sich auf den Beruf vorzubereiten

Zeitliche Textfassungen

01.09.1998 Vorherige
In Kraft seit 01.09.1998 bis 03.09.2003
01.01.1998 Vorherige
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.08.1998
21.10.1997 Verkündet
In Kraft seit 21.10.1997
21.10.1997 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 21.10.1997 bis 31.12.1997
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