Regierungsverordnung Nr. 260 / 2025 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bestimmung des Betrags der Mittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2024 ein reales Risiko von CO2-Emissionen festgestellt wurde

Zeitliche Textfassungen

30.07.2025 Aktuell
In Kraft seit 30.07.2025
29.07.2025 Verkündet
In Kraft seit 29.07.2025
29.07.2025 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.07.2025 bis 29.07.2025

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf