Regierungsverordnung Nr. 260 / 2025 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bestimmung des Betrags der Mittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2024 ein reales Risiko von CO2-Emissionen festgestellt wurde

Gültig Verordnung In Kraft seit 30.07.2025
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 25. Juni 2025
zur Festsetzung des Betrags der Mittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2024 ein reales Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde
Die Regierung beauftragt gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 383 / 2012 Slg. über die Bedingungen für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, geändert durch Gesetz Nr. 1 / 2020 Slg. und Gesetz Nr. 481 / 2024 Slg.:
§ 1
Mittel
Die Höhe der Gelder, die für indirekte Kosten für Sektoren, in denen das tatsächliche Risiko von Kohlenstoffablagerungen aufgrund der Projektion von Emissionen in Strompreise für 2024 festgestellt wurde, eine finanzielle Entschädigung für indirekte Kosten darstellen sollen, beträgt CZK 2.239 978 777.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Umweltminister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 260 / 2025 Coll. über die Bestimmung des Betrags der Mittel zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise für 2024 ein reales Risiko von CO2-Emissionen festgestellt wurde
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.07.2025
In Kraft seit30.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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