Regierungsverordnung Nr. 260 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. August 2021, um die Folgen des Tornados und des Sturms zu behandeln

Gültig Verordnung In Kraft seit 02.07.2021
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 1. Juli 2021
über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. August 2021, um die Folgen einer Katastrophe durch Tornado und Sturm verursacht zu behandeln
Die Regierung bestellt gemäß § 16 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 219 / 1999 Slg. über die Streitkräfte der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 546 / 2005 Slg.:
§ 1
Höchstens 1 000 Soldaten im aktiven Dienst werden verwendet, um die Folgen der durch Tornado und Sturm verursachten Katastrophe im Gebiet der Region Südmähren und der Region Ústí zu bewältigen.
§ 2
Die Soldaten im aktiven Dienst führen die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben auf Antrag des Kapitäns der Region Südmähren oder der Region Ústí durch.
§ 3
Der Verteidigungsminister benennt Truppen im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen.
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 31. August 2021 aus.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Verteidigungsminister:
Mgr. Metnar v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 260 / 2021 Coll., über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik in der Zeit bis zum 31. August 2021, um die Folgen der Tornado- und Sturmkatastrophe zu behandeln
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.07.2021
In Kraft seit02.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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