Mitteilung des Außenministeriums Nr. 26 / 1995 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Garantieabkommens zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Investitionsbank (Telekommunikationsprojekt 1), des Garantieabkommens (Telekommunikationsprojekt Tschetschenien) zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Garantieabkommens (Tekommunikationsprojekt) zwischen der Tschechischen Republik und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Gültig
26
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass sie unterzeichnet wurden:
am 22. Juli 1993 in Luxemburg das Abkommen über eine Garantie zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Investitionsbank (Telekommunikationsprojekt 1),
am 18. Oktober 1993 in London das Garantieabkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und
am 1. November 1993 in Washington das Abkommen über eine Garantie (Telekommunikationsprojekt) zwischen der Tschechischen Republik und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.
Die vorstehenden Vereinbarungen traten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Der Wortlaut der Vereinbarungen kann vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Finanzministerium konsultiert werden.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 26 / 1995 Coll. über die Aushandlung des Garantieabkommens zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Investitionsbank (Telekommunikationsprojekt 1), des Garantieabkommens (Tekommunikationsprojekt) zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Garantieabkommens (Tekommunikationsprojekt) zwischen der Tschechischen Republik und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.02.1995
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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