Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 26/1993

Gesetz des tschechischen Nationalrats zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze auf dem Gebiet der inneren Ordnung und Sicherheit sowie der damit verbundenen Maßnahmen

Gültig In Kraft seit 01.01.1993
26
DIE RECHT
Tschechischer Nationalrat
vom 21. Dezember 1992
zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze im Bereich der internen Ordnung und Sicherheit sowie der damit verbundenen Maßnahmen
Der tschechische Nationalrat hat dieses Gesetz beschlossen:
Čl. V
(1) Polizeiakademie 7) wird hiermit als Polizeiakademie der Tschechischen Republik gegründet.
(2) Der Sitz der Polizeiakademie der Tschechischen Republik ist Prag.
Čl. VIII
Sie werden gestrichen:
1. Gesetz Nr. 333 / 1991 Coll., über die Bundespolizei und das Schloss Polizeikorps, und Vorschriften für ihre Umsetzung.
2. Gesetz Nr. 334 / 1991 Slg., über die Dienstquote der Polizeibeamten, die in der Bundespolizei und dem Schlosspolizeikorps enthalten sind, geändert durch Gesetz Nr. 245 / 1992 Slg., und die für ihre Umsetzung erlassenen Vorschriften.
3. Gesetz Nr. 230/1992 Slg., über die Bundesbahnpolizei und die für ihre Umsetzung erlassenen Vorschriften.
Čl. IX
Dieses Gesetz wird am 1. Januar 1993 mit Ausnahme von Artikel VIII Absatz 3 wirksam, das am 31. Dezember 1993 wirksam wird.
Uhde v. r.
Klaus v. r.
1) § 24 des Gesetzes Nr. 186 / 1992 Slg. über die Dienstbeziehung von Mitgliedern der Polizei der Tschechischen Republik.
2) § 16 ČNR-Gesetz Nr. 186 / 1992 Coll.
3) Erlass des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 428 / 1992 Slg., über die Formalitäten und Erstattung der Kosten, die den Mitgliedern der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der Leistung des Dienstes zur Verfügung gestellt werden.
4) Gesetz Nr. 186 / 1992
5) Abschnitte 15 und 16 des ČNR-Gesetzes Nr. 186 / 1992 Coll.
6) § 114 bis 119 des Gesetzes Nr. 186 / 1992 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 26 / 1993 Slg.
7) § 1 bis 6 des Gesetzes Nr. 232 / 1992 Slg., an den Polizeihochschulen und an der Errichtung der Polizeiakademie.
1) Teil 1 des Gesetzes Nr. 92 / 1949 Coll., Verteidigungsgesetz, geändert (Vollversion Nr. 331 / 1992 Coll.).
2) Gesetz Nr. 76 / 1959 Slg., zu bestimmten Dienstbedingungen der Soldaten, geändert.
3) § 27 des Gesetzes Nr. 92 / 1949 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 26/1993 Slg., zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze im Bereich der inneren Ordnung und Sicherheit sowie zu Maßnahmen im Zusammenhang damit
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.12.1992
In Kraft seit01.01.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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