Dekret Nr. 259 / 2023 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für die Abgabe von Dienstreisen an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Zollurlaubs in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.09.2023
259
ERKLÄRUNG
vom 10. August 2023
zur Änderung des Erlasses Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für die Abgabe von Dienstbezügen an Berufssoldaten und den Anwendungsbereich von Dienstbezügen in der geänderten Fassung
Gemäß § 39 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg. sieht das Verteidigungsministerium vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 263 / 1999 Slg., in der die Gründe für die Gewährung von Berufsurlaub an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Pflichturlaubs, geändert durch Dekret Nr. 105 / 2005 Slg., Dekret Nr. 64 / 2006 Slg. und Dekret Nr. 222 / 2007 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Der folgende Abschnitt 2a wird nach Abschnitt 2 einschließlich des Titels eingefügt:
„§ 2a
Personalurlaub für Langzeitpflege
Wenn es darum geht, eine langfristige Betreuung in Fällen nach dem Krankenversicherungsgesetz zu gewährleisten, wird dem Soldat für die gesamte Dauer der Langzeitpflege ein zusätzliches Aufenthaltsrecht gewährt."
2. In Anhang 2 Absatz 3 Buchstabe a:
a) ein Kind, eine Mutter, ein Vater, ein Mann oder eine Frau, ein Ehepartner, ein Partner oder ein Partner in einer eingetragenen Partnerschaft an ein medizinisches Organ zur Prüfung oder Behandlung bei plötzlicher Krankheit oder Verletzung und bei einer vorbestimmten Prüfung, Behandlung oder Behandlung;
3. In Anhang 2 Nummer 4 Buchstabe a werden die Worte "auch wenn er nicht mit einem Haushaltssoldat lebt "nach den Worten eingefügt" weniger als 10 Jahre alt".
4. In Anhang Nr. 2 Nummer 4 Buchstabe b werden die Worte "selbst wenn sie nicht mit einem gemeinsamen Haushaltssoldat "nach den Worten" eingefügt.
5. In Anhang 2 Nummer 4 Buchstabe b werden die Worte "aufgrund eines Unfalls, Notmaßnahmen im Falle einer Epidemie oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses" nach den Wörtern" die zuständigen Behörden eingefügt.
6. In Anhang 2 Absatz 4 Buchstabe c:
"(c) bei der Behandlung eines Kindes, das mindestens 10 Jahre alt, Mutter, Vater, Ehemann oder Frau, Partner oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft erreicht hat, oder einer anderen Person, die mit einem gemeinsamen Haushaltssoldaten lebt, wenn ihre Gesundheit durch die Entscheidung des Arztes streng vorgeschrieben ist, durch eine andere Person."
Fußnote 2 wird gestrichen.
7. In Anhang 2 Nummer 4 werden die Worte "Kind" am Ende des letzten Absatzes angefügt.
8. In Anhang 2 Nummer 4 wird am Ende des Textes des letzten Absatzes das Wort "Kooperative " durch" Arten oder Genossenschaften oder mit einem Partner oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft ersetzt".
9. In Anhang 2 Nummer 7 werden die Worte "das Interesse der Streitkräfte der Tschechischen Republik" durch die Worte "das wichtige Interesse des Dienstes" ersetzt.
10. In Anhang 2 (7) Buchstaben a und b wird das Wort "Haushalt" nach dem Wort "Bewegung" eingefügt.
11. In Anhang 2 wird am Ende von Nummer 7 folgender Absatz angefügt:
"Ein wichtiges Interesse an der Dienstleistung bedeutet insbesondere die Nähe eines Soldatenhaushalts zu einem bestimmten Dienstort."
12. In Anhang 2 Nummer 8 wird im letzten Absatz "3 " durch" 2" ersetzt.
13. Anhang 2 Nummer 10 lautet wie folgt:
"10.
a) wichtige persönliche, familiäre oder Sachfragen, die die persönliche Teilnahme eines Soldaten erfordern und nicht außerhalb der Dienstzeit behandelt werden können;
b) dringende Fragen bei Krankheit oder Verletzung eines Kindes, einer Mutter, eines Vaters, eines Ehemanns oder einer Frau, eines Ehepartners, eines Partners oder eines Partners in einer eingetragenen Partnerschaft, bei der die unmittelbare Anwesenheit eines Soldaten unerlässlich ist.
Die Beurlaubung des Personals wird für den Zeitraum gewährt, der unbedingt erforderlich ist, bis zu 1 Tag, höchstens 40 Stunden im Kalenderjahr insgesamt."
14. In Anhang 2 Nummer 13 werden die Worte "Dienstleistungen in Einheiten der multinationalen Streitkräfte im Ausland" durch die Worte "Auslandsgeschäfte" ersetzt, und die Worte "Einheiten der multinationalen Streitkräfte im Ausland" werden durch die Worte "Ausländische Operation" ersetzt.
15. In Anhang 2 Nummer 14 wird nach Nummer 13 eingefügt:
"14. Medizinische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leistung des Dienstes
Das Personal wird für die erforderliche Zeit einem Soldat gewährt, der eine medizinische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Leistung des Dienstes in dem Maße ausübt, wie dies durch die besonderen Rechtsvorschriften oder Beschlüsse der zuständigen Behörde für die öffentliche Gesundheit festgelegt ist.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Mgr. Chernochová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 259 / 2023 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für den Berufsurlaub an Berufssoldaten wegen Behinderungen und des Ausmaßes des Pflichturlaubs, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.08.2023
In Kraft seit01.09.2023
In Kraft bis-
Status Gültig

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Dodatek č. 5 ke smlouvě o dílo na implementaci agendového informačního systému
Probační a mediační služba Asseco Central Europe, a. s.
16.10.2023
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