Dekret Nr. 258 / 2023 Coll.

Ein Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und Art der Verwaltung und Bereitstellung von Daten, die eine Bankbank und eine Zweigniederlassung einer Bank aus einem Nicht-Mitgliedstaat zur Aufrechterhaltung und die zur Bereitstellung des Finanzmarktgarantiesystems erforderlich ist, geändert durch Dekret Nr. 431 / 2016 Slg.

Zeitliche Textfassungen

01.01.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2024
25.08.2023 Verkündet
In Kraft seit 25.08.2023
25.08.2023 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 25.08.2023 bis 31.12.2023

Novellierungen

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