Dekret Nr. 254 / 2015 Coll.
Verordnung zur Festsetzung des Betrags einer Pauschalerstattung für die Zwecke der Entscheidung über die Erstattung der Kosten in den Fällen nach § 151 Absatz 3 BGB und nach § 89a der Verfahrensordnung
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Gesetz Nr. 120/2001
Führt durch
Recht auf gerichtliche Vollstreckung und Vollstreckung ( Durchsetzungsverordnung...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.