Dekret Nr. 254 / 2015 Coll.

Verordnung zur Festsetzung des Betrags einer Pauschalerstattung für die Zwecke der Entscheidung über die Erstattung der Kosten in den Fällen nach § 151 Absatz 3 BGB und nach § 89a der Verfahrensordnung

Zeitliche Textfassungen

06.10.2015 Verkündet
In Kraft seit 06.10.2015
06.10.2015 Aktuell
In Kraft seit 06.10.2015

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