Regierungsverordnung Nr. 25 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der damit verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des vom Gericht benannten Mitglieds der juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsjournals, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Aufzeichnungen der Treuhandfonds und die Aufzeichnungen der Daten über nützliche Eigentümer, geändert

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