Regierungsverordnung Nr. 25 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der damit verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des vom Gericht benannten Mitglieds der juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsjournals, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Aufzeichnungen der Treuhandfonds und die Aufzeichnungen der Daten über nützliche Eigentümer, geändert

Gültig In Kraft seit 01.02.2021
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Januar 2021
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Slg., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der mit der Forderung verbundenen Kosten, zur Bestimmung der Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des Mitglieds der vom Gericht benannten Stelle und zur Anpassung bestimmter Fragen des Handelsblatts, der öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie der Aufzeichnungen der Treuhandfonds und der Aufzeichnungen der Daten über wohltätige Eigentümer, geändert
Die Regierung beauftragt gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 304 / 2013 Slg., über öffentliche Register von juristischen und natürlichen Personen und über die Registrierung von Treuhandfonds:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Coll. bestimmt den Zinsbetrag für die Verspätung und die mit der Forderung verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und eines Mitglieds der vom Gericht benannten Stelle und regelt bestimmte Fragen des Handelsblatts, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen, und die Aufzeichnungen von Treuhandfonds und Daten über die wohlhabenden Eigentümer, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 434 / 2017 Coll. und Regierung 2019
1. Am Ende des Textes § 18 werden die Worte "mit Textschicht oder in Extensible Hypertext Markup Language (XHTML suffix)" hinzugefügt.
2. Am Ende von Absatz 18 können die Worte "die Unterschrift der Person, die das Dokument unterzeichnet hat, durch die Worte" durch seine eigene Hand "oder durch die Abkürzung "v. r." ersetzt werden, die am Nachnamen dieser Person erscheinen soll. Im Falle einer offiziell zertifizierten Unterschrift ist auch die Benennung des Amtes, die laufende Nummer der amtlich zertifizierten Unterschrift, das Datum der amtlichen Überprüfung und der Name der Person, die die amtliche Überprüfung durchführte, anzugeben."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Justizminister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 25 / 2021 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinssatzes für verspätete Zahlungen und der mit der Forderung verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des Mitglieds der vom Gericht benannten juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsblatts, der öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Registrierung von Treuhandfonds und die Registrierung von Daten zu vorteilhaften Eigentümern
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.01.2021
In Kraft seit01.02.2021
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

82 220 CZK
27.09.2023
Benachrichtigungen Benachrichtigungen
Kupní smlouva na převod pozemku p.č. 6675/1 v k.ú. Přerov
Statutární město Přerov Martin Žádník, nar. 1983
184 283 CZK
13.09.2022
Benachrichtigungen
Převod části pozemku p.č. 60/6 v k.ú. Popovice u Přerova
Statutární město Přerov Svatava Doupalová, nar. 1960
81 760 CZK
09.05.2022
Benachrichtigungen Benachrichtigungen
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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