Regierungsverordnung Nr. 25 / 2010 Coll.

Regierungsverordnung über die Einrichtung eines Regierungsorgans, in dem Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der Berufssoldaten in ihr ausüben

Gültig In Kraft seit 28.01.2010
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 11. Januar 2010
über die Einrichtung eines staatlichen Verwaltungsorgans, in dem die Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der Berufssoldaten erfüllen
Die Regierung beauftragt gemäß § 6 Abs. 6 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg. über Berufssoldaten, geändert durch Gesetz Nr. 254 / 2002 Slg.:
§ 1
Im Amt der Regierung der Tschechischen Republik werden die Dienstaufgaben eines Verteidigungscharakters von einem professionellen Soldaten wahrgenommen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Fischer, CSc., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Verteidigungsminister:
Dr. Barták v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 25 / 2010 Coll., über die Einrichtung einer Regierungsstelle, in der Berufssoldaten ihre Verteidigungsaufgaben und die Zahl der Berufssoldaten in ihr ausführen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.01.2010
In Kraft seit28.01.2010
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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