Regierungsverordnung Nr. 25 / 1953 Coll.
Verordnung über die Zuständigkeitsübertragung in bestimmten Fragen der Renten- und Krankenversicherung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.