Act Nr. 249 / 2021 Coll.

Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Coronavirus-Epidemie, die als SARS CoV-2 bezeichnet wird, auf Immobilien-Intermediation und zur Änderung von Gesetz Nr. 39 / 2020, über Immobilien-Intermediation und über die Änderung von verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediation Act), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.07.2021
249
DIE RECHT
vom 10. Juni 2021
über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie, die als SARS CoV-2 bezeichnet wird, auf Immobilien-Intermediation und zur Änderung von Gesetz Nr. 39 / 2020 Coll., auf Immobilien-Intermediation und auf die Änderung von verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediation Act), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

BESCHÄFTIGUNGSMASSNAHMEN ZUR GLEICHBEHANDLUNG DES EPIDEMIA DES CORONAVIR INKLUSS COV-2 IN DER UMWELT DER REALITÄT
§ 1
Für einen Unternehmer, dessen Genehmigung zur Bereitstellung von Immobilien-Intermediation gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 39 / 2020 Coll., über Immobilien-Intermediation und über die Änderung von verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediation Act), geändert durch Gesetz Nr. 190 / 2020 Coll., abgelaufen ist und die beabsichtigt, die Immobilien-Intermediation Aktivität zu erneuern, wird die Ausübung von Immobilien-Intermediation nicht als ungerechtfertigt betrachtet werden, wenn nach Der Ablauf der Frist für die Demonstration einer solchen fachlichen Kompetenz an die Geschäftsstelle ist nicht die Betriebserlaubnis für den Betrieb von Immobilienvermittlung durch den Unternehmer.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Real Estate Mediation Act
§ 2
In § 23 des Gesetzes Nr. 39/2020 Slg., über Immobilienintermediationen und über die Änderung der entsprechenden Gesetze (Real Estate Intermediations Act) werden folgende Punkte 3 und 4 angefügt:
„3. Ein Unternehmer, der eine natürliche Person ist, und der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 39/2020 Slg., zur Immobilienvermittlung und zur Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze (Real Estate Intermediate Act) nicht berechtigt ist, die Immobilienvermittlung auf der Grundlage des Rechts auf Durchführung einer Geschäftstätigkeit ohne Anhang "Produktion, Handel und Dienstleistungen, die nicht in den Anhängen 1 bis 3 aufgeführt sind, durchzuführen,
4. Ein Unternehmen, das eine Immobilienvermittlung gemäß Nummer 3 anbietet, ist nicht berechtigt, Gelder zur Verfügung zu stellen, um die Erfüllung des Immobilienvertrags auch unter den in Abschnitt 4 Absatz 2 genannten Bedingungen zu gewährleisten. Stellt dieser Unternehmer die Hinterlegung von Geldern gemäß dem ersten Satz vor, so begeht er eine Straftat, für die eine Geldbuße bis zu dem in Absatz 21 Absatz 2 Buchstabe a genannten Betrag verhängt werden kann.
2) Anhang Nr. 2 des Gesetzes Nr. 455 / 1991 Slg., über Business Business (Trade Act), geändert.
3) Anhang 4 des Gesetzes Nr. 455 / 1991 Slg., über Business Business (Trade Act), geändert.

ČÁST TŘETÍ

FINANZIERUNG
§ 3
Dieses Gesetz wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.
1) Anhang Nr. 2 des Gesetzes Nr. 455 / 1991 Slg., über Business Business (Trade Act), geändert.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 249 / 2021 Coll., über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie namens SARS CoV-2 auf Immobilien-Intermediation und zur Änderung von Gesetz Nr. 39 / 2020 Coll., über Immobilien-Intermediation und über die Änderung von verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediation Act), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.06.2021
In Kraft seit01.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf