Act Nr. 249 / 2020 Coll.

Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen einer Coronavirus-Epidemie, die als SARS CoV-2 im Bereich des Sports bekannt ist

Gültig Recht In Kraft seit 19.05.2020
Textfassungen: 19.05.2020
Inhalt
249
DIE RECHT
vom 13. Mai 2020
über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen einer Coronavirus-Epidemie, die als SARS CoV-2 im Bereich des Sports bekannt ist
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
§ 1
Dieses Gesetz regelt bestimmte Maßnahmen im Bereich des Sports in Bezug auf eine Epidemie von Coronavirus, bekannt als SARS CoV-2.
§ 2
Die Nationale Sportagentur nimmt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die in Artikel 3d Absatz 1 Buchstaben c und d des Gesetzes Nr. 115 / 2001 Slg. vorgesehenen Befugnisse zur Förderung des Sports in der geänderten Fassung auf, mit Ausnahme der vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beschlossenen oder beschlossenen Beihilfen durch die vorgesehenen Programme zur Entwicklung und Förderung von Sport, Tourismus und Sportrepräsentation; Das Ministerium geht nach Artikel II Absatz 2 des Gesetzes Nr. 178 / 2019 Coll.
§ 3
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungAct Nr. 249 / 2020 Coll., über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen einer Coronavirus-Epidemie, die als SARS CoV-2 im Bereich des Sports bekannt ist
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.05.2020
In Kraft seit19.05.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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