Regierungsverordnung 248 / 2025 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 392 / 2015 Coll. zur Festsetzung des Gebührensatzes für die Tätigkeit der Energieregulierungsbehörde

Gültig In Kraft seit 01.09.2025
Inhalt
248
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Juni 2025
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 392 / 2015 Coll. zur Festsetzung des Gebührensatzes für die Tätigkeit der Energieregulierungsbehörde
Die Regierung erteilt gemäß § 17d Abs. 2 und 3 des Gesetzes Nr. 458 / 2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Erfüllung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 131 / 2015 Slg. und Gesetz Nr. 469 / 2023 Slg.:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 392 / 2015 Slg. über die Festsetzung eines Gebührensatzes für die Tätigkeit der Energieregulierungsbehörde wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 1 wird "2.39 " durch" 4" ersetzt.
2. In Abschnitt 2 wird "1,34 " durch" 2,20" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Wolček v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 248 / 2025 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 392 / 2015 Coll., zur Festsetzung des Gebührensatzes für die Tätigkeiten der Energieregulierungsbehörde
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.07.2025
In Kraft seit01.09.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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