Dekret Nr. 245 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 489 / 2021 Slg. über die Verfahren für die Registrierung von Beihilfen mit einem Marktbetreiber und die Durchführung bestimmter anderer Bestimmungen des Gesetzes über geförderte Energiequellen (Registrierungsordnung), geändert durch den Erlass Nr. 366 / 2024 Slg.

Gültig In Kraft seit 01.01.2026
Inhalt
245
ERKLÄRUNG
vom 15. Juli 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 489 / 2021 Slg. über die Verfahren für die Registrierung von Beihilfen mit einem Marktbetreiber und die Durchführung bestimmter anderer Bestimmungen des Gesetzes über geförderte Energiequellen (Registrierungsordnung), geändert durch den Erlass Nr. 366 / 2024 Slg.
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Buchstaben c bis f und i des Gesetzes Nr. 165/2012 Slg., über unterstützte Energiequellen und über die Änderung bestimmter Rechtsakte, geändert durch Gesetz Nr. 131/2015 Slg., Gesetz Nr. 382 / 2021 Slg. und Gesetz Nr. 87 / 2025 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 489 / 2021 Slg. über die Verfahren für die Registrierung von Beihilfen mit einem Marktbetreiber und die Durchführung bestimmter anderer Bestimmungen des Gesetzes über die geförderten Energiequellen (Registrierungsordnung), geändert durch das Dekret Nr. 366 / 2024 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 1 werden die Worte "Verfahren zur Auswahl und Änderung von Green-Electro-Bonus-Systemen" durch das Wort "Verfahren zur Auswahl der Form der Stromunterstützung und ihrer Änderungsanträge" ersetzt.
2. In Absatz 2 Buchstabe b wird das Wort "Stunden" durch eine Viertelstunde ersetzt, die Worte "Jährlich "nach dem Wort" Wärme eingefügt" und die Worte "Jährlich "nach dem Wort" Biomethan" eingefügt.
3. In Absatz 8 (1) werden die Worte "einschließlich der Form der Unterstützung und des Green- oder Auktionsbonus-Systems " gestrichen.
4. Absatz 8 (3) lautet wie folgt:
"(3) Bei der Registrierung von Beihilfen in Form eines Auktionsbonus oder eines Auktionsbonusses auf Biomethan muss der Hersteller oder Biomethanproduzent den Referenzauktionspreis angeben."
5. In Artikel 11 Absatz 2 werden die Worte "im Falle einer Beihilfe in Form eines Auktionsbonus für Biomethan mit Einzelheiten in der Entscheidung über die Gewährung eines Beihilferechts bei einer Auktion" nach den Worten "Änderung der Entscheidung über die Erteilung einer Gasproduktionslizenz" eingefügt.
6. Absatz 13 Absatz 4 Buchstabe a wird gestrichen.
Die Buchstaben b und c werden zu den Buchstaben a und b.
7. In Anhang 2 Nummer 14, Buchstabe f wird gestrichen.
8. In Anhang 3 wird Nummer 8 Buchstabe f gestrichen.
9. In Anhang 4 wird Nummer 12 Buchstabe f gestrichen.
10. In Anhang 5 Absatz 1 Buchstabe a:
"a. Form und Schema zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen:
i. Kaufpreis.
ii. Green Bonus für Strom:
I. Jährliche Regelung.
II. Vierteljährlicher Modus.
iii. Auktionsbonus:
I. Vierteljährlicher Modus.
II. Bezugsversteigerungspreis der Entscheidung über das Recht auf Beihilfe aus der Auktion.
11. In Anhang 5 Punkt 1 am Ende von Buchstabe b die Worte "II. Der Referenz-Auktionspreis der Entscheidung, die das Recht auf Beihilfe von der Auktion gewährt, wird der gesonderten Linie hinzugefügt."
12. In Anhang 5 Nummer 3 Buchstabe a:
"a. Form und Beihilferegelung für Biomethan:
i. Green Bonus für Biomethan:
I. Jährliche Regelung.
ii. Biomethan Auktionsbonus:
I. Monatlicher Modus.
II. Bezugsversteigerungspreis der Entscheidung über das Recht auf Beihilfe aus der Auktion.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Präsident des Rates:
Ing. Šefránek, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 245 / 2025 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 489 / 2021 Slg., über Verfahren zur Registrierung von Beihilfen an einen Marktbetreiber und zur Umsetzung bestimmter anderer Bestimmungen des Gesetzes über geförderte Energiequellen (Registrierungsordnung), geändert durch den Erlass Nr. 366 / 2024 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum22.07.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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