Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 242 / 2002 Coll.

Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales über nähere Bedingungen für die Bereitstellung eines Beitrags für Arbeitgeber, die mehr als 50 % der Bürger mit veränderter Arbeitsfähigkeit von ihrer Gesamtzahl der Arbeitnehmer beschäftigen und für diesen Beitrag

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Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

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