Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 242 / 2002 Coll.

Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales über nähere Bedingungen für die Bereitstellung eines Beitrags für Arbeitgeber, die mehr als 50 % der Bürger mit veränderter Arbeitsfähigkeit von ihrer Gesamtzahl der Arbeitnehmer beschäftigen und für diesen Beitrag

Zeitliche Textfassungen

14.06.2002 Verkündet
In Kraft seit 14.06.2002
14.06.2002 Vorherige
In Kraft seit 14.06.2002 bis 30.09.2004

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