Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 241 / 2020 Coll.

Mitteilung der Energieregulierungsbehörde über Preisentscheidungen

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 12.05.2020
L 347 vom 20.12.2013, S. 1).
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 29. April 2020
zu Preisentscheidungen
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg., über die Zuständigkeit der Behörden der Tschechischen Republik im Bereich der Preise, in der geänderten Fassung, und gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d und Artikel 17 Absatz 11 des Gesetzes Nr. 458/2000 Sl.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 1 / 2020, die Preisentscheidung Nr. 2 / 2020 und die Preisentscheidung Nr. 3 / 2020 im Energy Regulatory Journal vom 23. April 2020 in Höhe von 2. Die Preisentscheidungen wurden zu diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die Aktivitäten fanden am 23. April 2020 statt.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 241 / 2020 Coll. über die Frage der Preisentscheidungen
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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