Dekret Nr. 241 / 2006 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Muster von Formen und Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in grenzüberschreitenden Fällen zur Bereitstellung von Finanzhilfe für Opfer von Straftaten verwendet werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.