Regierungsverordnung Nr. 24 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung über Art und Umfang der Erklärung über den Erwerb oder die Übertragung des Eigentums an einer C-I-Waffe und die Aufbewahrung solcher Waffen durch den Inhaber einer Waffenlizenz

Gültig In Kraft seit 30.01.2021
KAPITEL
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Januar 2021
über die Art und Umfang der Erklärung des Erwerbs oder der Eigentumsübertragung einer C-I-Waffe und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen solcher Waffen durch den Inhaber einer Waffenlizenz
Die Regierung bestellt die Umsetzung von § 14a Abs. 6 des Gesetzes Nr. 119 / 2002 Slg., auf Feuerwaffen und Munition (Gesetz über Waffen), geändert durch Gesetz Nr. 13 / 2021 Slg.:
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung sieht vor:
a) Art und Umfang der Meldung des Erwerbs oder der Übertragung von Eigentum an eine Waffe der Kategorie C-I;
b) ein Verzeichnis der Waffen der Kategorie C-I, die Gegenstand des Unternehmens eines Unternehmers sind, in Bezug auf einen Waffen- und Munitionsunternehmer; und
c) ein Musterformular für die Erklärung des Erwerbs oder der Übertragung von Eigentum an eine Kategorie C-I Waffe.
§ 2
Ankündigung der Übernahme oder Übertragung von Eigentum an eine C-I Waffe
(1) Die Erklärung zum Erwerb oder zur Übertragung des Eigentums an eine C-I-Waffe enthält Folgendes:
a) für eine Person, die Eigentümer, personenbezogene Daten einer natürlichen Person oder Daten zur Identifizierung einer juristischen Person erhält;
b) für eine Person, die Eigentum, personenbezogene Daten einer natürlichen Person oder Daten, die eine juristische Person identifizieren, überträgt;
c) Einzelheiten der Waffe;
d) das Datum des Erwerbs oder der Übertragung; und
e) eine Mitteilung an die Meldeanstalt mittels eines Postdienstleisters oder elektronisch mit einer garantierten Identität, ob sie die Übermittlung einer C-I-Waren-Checkliste an ihre Person im Zentralen Arms-Register unter Berücksichtigung der betreffenden Meldung an ihr Datenfeld oder an ihre E-Mail-Adresse des Zentralen Arms Register-Administrators erfordert.
(2) Im Anhang dieser Verordnung ist das Musterformular für die Anschaffung oder Übertragung von Eigentum an eine C-I-Waffe durch den Inhaber einer C-I-Waffe festgelegt.
§ 3
Halten eines C-I Waffenregisters durch einen Lizenzinhaber im Zentralen Arms Register
(1) Die vorgeschriebenen elektronischen Formulare, mit denen Inhaber von Waffenlizenzen und deren Bevollmächtigten im Zentralen Arms Register eine Änderung des Status einer C-I Waffe aufnehmen, müssen aus einer Reihe von Webformularen für die manuelle Eingabe und Bearbeitung von Aufzeichnungen bestehen. Bahnformen sind Teil des Waffenregisters.
(2) Die einzelnen Zugriffsdaten, mit denen der Inhaber der Waffenlizenz oder die berechtigte Person in das Zentrale Arms Register eingetragen ist, sind ein Zertifikat, das von einem qualifizierten Treuhanddienstleister, einem Benutzernamen und einem Passwort ausgestellt wird. Die einzelnen Zugangsdaten umfassen den Sicherheitscode (PUK), der von der berechtigten Person verwendet wird, um seine Identität im Falle eines vergessenen Passworts zu beweisen. Der Zentrale Arms Registeradministrator kann auch den Zugriff auf das Zentrale Arms Register durch einen garantierten Identitätszugriff mit einer Identitätskarte mit maschinenlesbaren Daten und einem Kontakt-Elektronik-Chip oder einem anderen elektronischen Identifikationsgerät ermöglichen.
(3) Das Waffenregister ermöglicht die Suche nach einer Waffe der Kategorie C-I nach den festgelegten Kriterien, die Übertragung einer Waffe der Kategorie C-I aus dem Waffenregister, die Übernahme einer Waffe der Kategorie C-I auf die Waffe der Kategorie C-I, die Einfügung von Daten auf die in der Tschechischen Republik hergestellte und importierte Waffe, die Änderung und Reparatur der Waffe der Kategorie C-I, die Degradation der Waffe der Kategorie C-I oder die Produktion von C-I. Das Registrierungsbuch erlaubt auch die Bearbeitung einer Kategorie C-I Waffenrekord.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Hamlet v. r.

Anhang der Regierungsverordnung Nr. 24 / 2021 Coll.
Musterformular für den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum an die Kategorie C-I Waffe

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 24 / 2021 Coll., über Art und Umfang der Erklärung über den Erwerb oder die Übertragung des Eigentums an einer Kategorie C-I Waffe und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen solcher Waffen durch den Inhaber einer Waffenlizenz
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.01.2021
In Kraft seit30.01.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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