Dekret Nr. 236 / 2021 Coll.

Verordnung über die Bestimmung von Tätigkeiten, die von einem Arzt ohne berufliche Aufsicht durchgeführt werden können, nachdem eine Bescheinigung über die Vollendung des Grundstamms der hygienisch-epidemiologischen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2021
Inhalt
236
ERKLÄRUNG
vom 14. Juni 2021
zur Festlegung der Tätigkeiten, die von einem Arzt ohne fachliche Überwachung nach Erhalt eines Abschlusszeugnisses des Grundstamms der hygienisch-epidemiologischen durchzuführen sind
Nach § 37 Abs. 1 (k) zur Durchführung des § 4 Abs. 4 Abs. 4 a) des Gesetzes Nr. 95 / 2004 Slg., über die Voraussetzungen für die Erlangung und Anerkennung von fachlicher Kompetenz und Fachkompetenz für die Ausübung des medizinischen Berufes von Arzt, Zahnarzt und Apotheker, geändert durch Gesetz Nr. 67 / 2017 Slg.:
§ 1
Der Arzt kann nach Erhalt einer Bescheinigung über den Abschluss des Stammes der hygienisch-epidemiologischen Grundversorgung ohne professionelle Aufsicht
a) Durchführung und Kontrolle von Untersuchungen in einem Ausbruch, Festlegung der notwendigen antiepidemischen Maßnahmen;
b) Befunde, Unterlagen und medizinische Unterlagen aus einer epidemiologischen und gesundheitlichen Untersuchung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit zu bearbeiten und auszuwerten;
c) die Ergebnisse der Messung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren, insbesondere Lärm, Vibration, Beleuchtung, nichtionisierender Strahlung, mikroklimatische Bedingungen im Hinblick auf die Gesundheit zu verarbeiten und auszuwerten;
d) das Gesundheitsrisiko bewerten und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung, Lebensmittelsicherheit und gemeinsame Verwendung durchführen;
e) Bewertung des Gesundheitsrisikos und Durchführung von Maßnahmen in Schulen, Schuleinrichtungen und Kinderrückgewinnungsveranstaltungen;
f) das Gesundheitsrisiko zu bewerten und Maßnahmen zu Trinkwasser, Warmwasser, Wasser anderer Qualität und Badegewässer durchzuführen;
g) Bewertung des Gesundheitsrisikos und Durchführung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, Bewertung des Risikos für die Untersuchung von Berufskrankheiten;
h) das Gesundheitsrisiko bewerten und Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen umsetzen;
(i) das Gesundheitsrisiko unter vorbeugender Überwachung zu bewerten;
(j) an der nationalen Untersuchung zur Gesundheitsüberwachung teilnehmen;
(k) Gesundheitsuntersuchungen ausgewählter Bevölkerungsgruppen, einschließlich des Kinderwachstums und der Entwicklung,
(l) eine Ernährungserhebung ausgewählter Bevölkerungsgruppen;
(m) Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung vorzuschlagen und durchzuführen;
(n) an der Durchführung von epidemiologischen Studien zum Schutz und zur Förderung der öffentlichen Gesundheit teilnehmen;
— zur Überwachung der Impfungen der Bevölkerung, insbesondere durch Erhebung und Bewertung der Daten im Rahmen der Tätigkeiten der zuständigen öffentlichen Gesundheitsbehörde oder des Gesundheitsinstituts oder des staatlichen Gesundheitsinstituts;
(p) Tätigkeiten im Rahmen des epidemiologischen Vigilanzsystems für Infektions- und nichtinfektiöse Krankheiten durchführen.
§ 2
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Minister:
Mgr. et Mgr. Vojtěch, MHA, v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 236 / 2021 Coll., über die Bestimmung von Tätigkeiten, die ein Arzt ohne berufliche Überwachung nach Erhalt einer Bescheinigung über die Vollendung des Grundstamms der hygienisch-epidemiologischen
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.06.2021
In Kraft seit01.07.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf