Entschließung Nr. 236 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 11.05.2020
236
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 11. Mai 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß Artikel 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus/nachstehend als SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Notstandsrepublik und im Sinne des § 5 (a) bis (e) und 240 6 Abs.
Regierung
I. mit Wirkung vom 14. Mai 2020, Teil II (1) b) und Nummer 2 der Regierungsresolution vom 23. März 2020 Nr. 280, veröffentlicht unter Nr. 127 / 2020 Coll.;
II. Bestellungen
1. Honorare, die die Bewertung der medizinischen Eignung der nach dem Gesetz Nr. 373 / 2011 Slg., über bestimmte Gesundheitsdienste, in der geänderten Fassung gemäß Teil II Absatz 1 Buchstabe b der Regierungsresolution vom 23. März 2020 Nr. 280, veröffentlicht gemäß Gesetz Nr. 127 / 2020 Slg., ersetzen, gelten bis zum Ende der Notlage,
2. Wurden im Sinne von § II Abs. 2 der Regierungsresolution vom 23. März 2020 Nr. 280, veröffentlicht unter Nr. 127 / 2020 Sl., für die Dauer der Notsituation keine berufsbedingten regelmäßigen Untersuchungen gemäß § 11 Dekret Nr. 79 / 2013 Slg., über berufsmedizinische Leistungen und bestimmte Bewertungsarten, geändert oder andere Rechtsvorschriften, Gültigkeit von medizinischen Gutachten über medizinische Eignung für auf der Grundlage von Arbeit ausgestellt
(a) ärztliche Untersuchungen oder berufsbedingte regelmäßige Prüfungen; oder
b) Berufsnotstandsprüfungen nach § 12 Abs. 2 e) oder f) (3) des Erlasses Nr. 79 / 2013 Coll.,
die zum Zeitpunkt des angegebenen Notfalls ablaufen, wird bis zum Ende des Notfalls verlängert.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 236/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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