Entschließung Nr. 235 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 07.05.2020
235
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 7. Mai 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über das Notmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung zur Annahme der Krisensituation erklärt.
Regierung
I. die Aussetzung der unter Nummer I. / 3. der Regierungsresolution vom 16. März 2020 Nr. 239, veröffentlicht unter Nr. 97 / 2020 Coll., nicht für Sozialdienstleister, die gemäß §§ 62 und 65 des Gesetzes Nr. 108 / 2006 Coll., über Sozialdienstleistungen, geändert (niedrige Schwelleneinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Sozialleistungen für Familien mit Kindern)
II. wiederholt mit Wirkung vom 11. Mai 2020 die Regierungsresolution vom 24. April 2020 Nr. 462 über die Annahme von Krisenmaßnahmen, die gemäß Nr. 204 / 2020 Coll.
Ministerpräsident:
Ing Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 235/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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