Dekret Nr. 233 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 220 / 2019 Slg. über die maximale Anzahl der Visumanträge für den Wohnsitz für Geschäftszwecke über 90 Tage, Anträge auf langfristigen Aufenthalt für Investitionszwecke und Anträge auf eine Mitarbeiterkarte, die in der repräsentativen Stelle eingereicht werden kann, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 556 / 2020 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 326 / 1999
Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über d...
Wird durchgeführt durch
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