Dekret Nr. 233 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 220 / 2019 Slg. über die maximale Anzahl der Visumanträge für den Wohnsitz für Geschäftszwecke über 90 Tage, Anträge auf langfristigen Aufenthalt für Investitionszwecke und Anträge auf eine Mitarbeiterkarte, die in der repräsentativen Stelle eingereicht werden kann, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 556 / 2020 Slg.

Zeitliche Textfassungen

01.07.2021 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2021
17.06.2021 Verkündet
In Kraft seit 17.06.2021
17.06.2021 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 17.06.2021 bis 30.06.2021

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