Dekret Nr. 233 / 2020 Coll.

Verordnung über bestimmte spezifische Bildungsregeln im Zusammenhang mit Dringlichkeitsmaßnahmen im Rahmen der Seuchenbekämpfung SARS CoV-2

Gültig Ordnung In Kraft seit 07.05.2020
233
ERKLÄRUNG
vom 6. Mai 2020
über bestimmte spezifische Ausbildungsregeln im Rahmen von Notfallmaßnahmen im Rahmen der SARS CoV-2-Epidemie
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 64, § 81 (11), § 91 Abs. 1 und § 103 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschule, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 179 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 217 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 242 / 2008 Slg., Nr.

ČÁST PRVNÍ

TECHNISCHE REGELUNGEN FÜR DIE BESTIMMUNG DER BILDUNG FÜR 2020
§ 1
Besondere Vorschriften für die Durchführung der Abschlussprüfung im Herbsttestzeitraum
(1) Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird bis zum 31. Mai 2020 die Bewertungskriterien gemäß § 22 Abs. 1 Dekret Nr. 177 / 2009 Coll veröffentlichen.
(2) Student bis 25. Juli 2020
a) einen Antrag gemäß § 4 Absatz 1 des Erlasses Nr. 177 / 2009 Coll.,
b) einen schriftlichen Antrag auf Ersatz der Prüfung gemäß § 19a Dekret Nr. 177 / 2009 Coll.,
c) Die eigene Liste der literarischen Werke nach § 6 Abs. 3 Dekret Nr. 177 / 2009 Coll.
(3) Schuldirektor bis 31. Juli 2020
a) die Daten gemäß § 4 Abs. 5 des Erlasses Nr. 177 / 2009 Coll.,
b) Ernennung des Vizepräsidenten und anderer Mitglieder der Prüfungskommission gemäß § 35 Abs. 4 Dekret Nr. 177 / 2009 Slg.
(4) Bis zum 31. Juli 2020 ernennt das Zentrum einen Kommissar für die Schule für die Herbstprüfung nach § 44 Abs.
(5) Die Schule wird dem Schüler spätestens 5 Tage nach der Übermittlung der Daten des Zentrums gemäß § 4 Abs. 5 Abs. 5 Abs. Bei Nichteinhaltung der im Auszug enthaltenen Informationen übermittelt der Schüler die richtigen Daten innerhalb von 5 Tagen an die Schule.
§ 2
Besondere Vorschriften für die Durchführung der Entlastung im Konservatorium
(1) Die Verteidigung der Absolventarbeit, die theoretische Prüfung der beruflichen Fächer, die Prüfung einer Fremdsprache oder die Prüfung der künstlerischen Ausbildung erfolgt innerhalb der vom Schuldirektor zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2020 gesetzten Fristen; § 7 Abs.
(2) Im Laufe der letzten zwei Jahre kann der Schuldirektor im Jahr 2020 eine außergewöhnliche künstlerische Leistung als Absolvent-Performance erkennen, die er in den letzten zwei Jahren durchgeführt hat und die den Anforderungen der Absolvent-Performance entspricht.
§ 3
Besondere Vorschriften für die Hochschulbildung
(1) Im Jahr 2020 kann der Direktor der Hochschulbildung die erste Runde der Eingangsprüfung auf das erste Jahr der Bildung verschieben, wobei die anderen Bedingungen gemäß § 94 (5) des Bildungsgesetzes eingehalten werden. Der neue Begriff wird an einem zugänglichen Ort in der Schule veröffentlicht und in einer Weise, die Fernzugriff ermöglicht.
(2) Die Aufforderung zur Durchführung der Zulassungsprüfung im Jahr 2020 in der ersten Runde und in den anderen Phasen des Zulassungsverfahrens zur höheren Berufsschule wird vom Schuldirektor spätestens 5 Arbeitstage vor der Prüfung an den Bieter geschickt; Absatz 2 (4) des ersten Erlasses Nr. 10 / 2005 Coll gilt nicht.
(3) Für die Sommerzeit des Schuljahres 2019 / 2020 kann der Schuldirektor die Organisation des Lehrsystems auf andere Weise anpassen als im akkreditierten Lehrplan vorgesehen. Der Schuldirektor kann entscheiden, die theoretische Vorbereitung und praktische Vorbereitung zwischen der Sommerzeit 2019 / 2020 und den Winter- und Sommerzeiten des Schuljahres 2020 / 2021 zu verschieben, sofern der Gesamtinhalt mit dem akkreditierten Ausbildungsprogramm übereinstimmt. Diese Veränderungen müssen den Studierenden eingeführt werden. Absatz 3 Absätze 1, 2 und 6 des Erlasses Nr. 10 / 2005 Coll. gilt nicht.
(4) Insbesondere können während der Schulferien im Jahr 2020 Pflichtkurse, Berufspraxis, praktische Lehren und Prüfungen abgehalten werden. Die freie Zeit der Schüler während der Schulferien im Jahr 2020 kann für weniger als 4 Wochen nur in Ausnahmefällen reduziert werden, es sei denn, diese Aktivitäten können anders organisiert werden. Absatz 3 des Erlasses Nr. 10 / 2005 Coll. gilt nicht.
(5) Der Schuldirektor kann den Schüler in die praktische Vorbereitung der Tätigkeiten des Schülers in einer ersatz-, demonstrierbaren Weise und im Zusammenhang mit dem Bereich der Bildung erkennen und einschließen.
(6) Im Falle eines Bildungsprogramms von 3 oder 4 Jahren im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2020 legt der Schuldirektor angemessene Fristen an der Hochschule fest. Absatz 7 Absatz 1 Buchstabe a des Erlasses Nr. 10 / 2005 Coll. gilt nicht.
(7) Der Mitarbeiter, der das Thema lehrt, Praktizierender, Senior Graduate und Gegner kann im Jahr 2020 durch Fernkommunikation anwesend sein.
§ 4
Bildungs- und Bildungsaktivitäten des Lehrassistenten und Erziehers
Im Schuljahr 2019/2020 kann der Lehrbeauftragte und Erzieher selbsterziehungs- und pädagogische Aktivitäten durchführen, um Kenntnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten von Schülern der Grundschule oder der Grundschule zu erwerben und zu konsolidieren, die gemäß § 16 Abs. 9 des Bildungsgesetzes festgelegt sind.

ČÁST TŘETÍ

FINANZIERUNG
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Bildung, Jugend und Sport:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 233/2020 Slg. über bestimmte spezifische Bildungsregeln im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen für den Coronavirus SARS CoV-2
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.05.2020
In Kraft seit07.05.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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