Verordnung Nr. 23/1986 Slg.
Dekret des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über den Zusatzurlaub von Arbeitnehmern mit chemischen Karzinogenen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.